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BGH-Urteil: Bewertungsportale müssen Angaben überprüfen

Laut einem Rechtspruch des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 01. März müssen Bewertungsportale die Angaben von Nutzern strenger kontrollieren. Im konkreten Fall hatte ein Zahnarzt gegen das Ärztebewertungsprofil jameda geklagt, dass es den Patienten zu einer negativen Bewertung (4,8 im Ganzen, davon jeweils die Note 6 für Behandlung, Aufklärung und Vertrauensverhältnis) gar nicht geben würde. jameda löschte den betreffenden Eintrag, stellte diesen nach Rücksprache mit dem Patienten jedoch wieder ein. Daraufhin wollte der Zahnarzt Belege sehen, die seine Behandlung des angeblichen Patienten beweisen würden. Nach Aussageverweigerung kam es zur Klage des Mediziners, die im Oberlandesgericht Köln zugunsten des Beklagten ausging. Der BGH entschied nun anders: Der Bewertende hat gegenüber dem Portalbetreiber den Behandlungskontakt möglichst genau zu beschreiben. Anhand von Bonusheften, Rezepten oder ähnlichen Dokumenten soll die Behandlung belegt werden – allerdings so, dass die Anonymität des Bewertenden dennoch gewahrt bleibt. Die Dokumente müssten – anonymisiert – an den Arzt selber weitergeleitet werden dürfen. Das Verfahren im Falle des Zahnarztes wurde vom BGH zurück an das Oberlandesgericht verwiesen. Dort soll nun geklärt werden, ob die erbrachten Behandlungsbeweise ausreichend waren.

Was bedeutet das Urteil für Jameda und andere Bewertungsportale?

Wichtig ist, dass Bewertungen weiterhin anonym abgegeben werden können. Wer seine Daten im Internet preisgibt, hat eine höhere Hemmschwelle, offene Bewertungen zu schreiben – doch genau davon leben Bewertungsportale natürlich. Auch der BGH ist grundsätzlich für Bewertungsportale, da diese im öffentlichen Interesse stünden. In einer Klage vor rund zwei Jahren beanstandete ein Gynäkologe, dass jameda sich weigerte, ihn aus der Datenbank zu entfernen. Der BGH lehnte dies ab: Patienten hätten ein Recht darauf, vollständigen Zugang zu Daten über Ärzte zu erhalten, um die freie Arztwahl umfassend treffen zu können. Das öffentliche Interesse siegt hier über den Persönlichkeitsschutz für den Einzelnen – ein Grundsatzurteil, das die Zukunft von Bewertungsportalen weiterhin sichert.

Eine strengere Kontrolle der Beweise, dass die Bewertenden auch tatsächlich in Behandlung waren, ist letzten Endes für beide Seiten positiv. Ärzte können so anhand negativen Bewertungen ihren Behandlungsstil überdenken, Kunden müssen abwägen, inwieweit ein negativer Eintrag zu subjektiv ist und ob viele positive Bewertungen ihn aufheben. Das Lesen und Filtern von Bewertungen ist ohnehin unvermeidbar – nicht nur in Bezug auf Ärzte, sondern auch auf Restaurants, Hotels und weitere Dienstleistungen.

Patienten aktiv auf Jameda hinweisen und Suchmaschinenoptimierung betreiben

Sinnvoll ist es auf jeden Fall, als niedergelassener Arzt seine Patienten auf das Bewertungsportal hinzuweisen, vor allem, wenn die Behandlung positiv ausgefallen ist – was am häufigsten der Fall sein sollte. Je mehr zufriedene Patienten ihre Stimme abgeben, desto weniger fallen negative Bewertungen ins Gewicht.

jameda steht immer wieder in der Kritik, aufgrund finanzieller Interessen bestimmte Ärzte zu bevorteilen und deren Negativeinträge schneller zu löschen. Wer sich die Mitgliedsbeiträge dort sparen möchte oder sie effektiver nutzen will, sollte lieber auf ein ganzheitliches Online Marketing Konzept setzen. Beispielsweise kann die Suchmaschinenoptimierung der Praxis-Webseite dazu führen, dass mehr potenzielle Patienten auf das Leistungsangebot aufmerksam werden und sich aufgrund der Vorinformationen im Netz dafür entscheiden, einen Termin zu vereinbaren.

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