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David gegen Goliath: Bräustüberl feiert Sieg gegen Google

Der Rechtsstreit zwischen dem Herzoglichen Bräustüberl Tegernsee und dem Internetriesen Google ist beigelegt. Der Wirt feiert die Absage des Verhandlungstermins und die Anerkennung des Unterlassungsanspruchs durch Google als Sieg. Bei dem Streit ging es um Internetangaben zu Wartezeiten in der Traditionsgaststätte am Tegernsee. Google hatte in seiner Funktion „Wartezeiten“ angegeben, dass teils lange Wartezeiten von bis zu 90 Minuten an Wochenenden bestünden, obwohl Gäste in den Rezensionen den schnellen Service und die zügige Bedienung lobten. Solch lange Wartezeiten gäbe es nach Einschätzung des Wirtes hingegen nicht, und er argumentierte, die falsche Angabe in der Suchmaschine könne Gäste von einem Besuch des Wirtshauses abhalten.

Seit 2017 hatte der Wirt versucht, die Angaben aus dem Internet entfernen zu lassen. Im Juli schließlich sperrte Google die Funktion „Wartezeiten“ für das Restaurant und erkannte nun die Forderung an, diese auch künftig gesperrt zu lassen. Eine Wiederholungsgefahr ist damit ausgeschlossen.

Bei diesem Streit ging es nicht nur um die Unterlassung der falschen Wartezeitangaben, sondern auch um die grundsätzliche Rechtsfrage, ob eine Klage gegen einen US-Konzern bei der Tochtergesellschaft in Deutschland zugestellt werden kann. Die deutsche Google-Niederlassung in Hamburg hatte eine Klage nicht akzeptiert und auf den Sitz in den USA verwiesen. Diese Frage konnte nun jedoch durch das Platzen der Verhandlung nicht abschließend geklärt werden.

Die Absage des Termins sowie die wunschgemäße Sperrung der Funktion wurden von einem Google-Sprecher bestätigt.

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