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DSGVO im Zusammenhang mit WhatsApp – Ein Segen oder doch eher ein Fluch?

Datenschutz – ein Thema was immer mehr Aufmerksamkeit auf sich zieht und insbesondere mit dem Facebook-Datenskandal kollidiert. Die Datenschutzgrundverordnung, welche den Datenschutz innerhalb der Europäischen Union grundlegend regeln soll, tritt kommenden Freitag in Kraft und hat auch Einfluss auf den bekannten Instant Messenger „WhatsApp“, ebenso wie auf andere vergleichbare Dienste.

Welche Auswirkungen hat die DSGVO auf WhatsApp?

Laut eines Experten verstößt man bereits mit der Verwendung der Nachrichten-App auf einem Firmenhandy gegen die Datenschutzgrundverordnung der EU. Die Weitergabe von Kundendaten ohne Einwilligung oder Rechtsgrundlage sei demnach unzulässig, so die Landesbeauftragte für Datenschutz des Landes Schleswig Holstein, Marit Hansen.

Die neue Verordnung gibt Unternehmen europaweit gültige Vorgaben bezüglich der Speicherung sowie des Schutzes von Daten, wobei – so die Schöpfer der Verordnung – das Augenmerk auf den Rechten der Kunden und Nutzern liegt. Diese haben demnach erweiterte Möglichkeiten, um gegen Datenmissbrauch vorzugehen. Die Bußgelder haben es in sich – bei einem Verstoß seitens eines Unternehmens drohen Strafgelder in Höhe von bis zu vier Prozent des jährlichen, weltweiten Umsatzes.

Wer ist von den angezogenen Regeln besonders betroffen?

Hansens Meinung zufolge sind insbesondere Handwerker und Freiberufler betroffen, die Kundendaten auf WhatsApp verwenden und diese versenden. Auch der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) sieht ,,datenschutzrechtliche Probleme‘‘ auf Europas Handwerker zukommen. Diese verwenden die Messaging-App heutzutage nicht mehr ausschließlich als Kommunikationsmittel auf den Baustellen, sondern auch als Vorbereitung auf Ihren nächsten Job – durch Kunden, die Ihnen Fotos von zu reparierenden Stellen schicken. Der Informationsaustausch zwischen beispielsweise Handwerksbetrieben, oder Selbstständigen, sei demnach nur noch unter der Bedingung eines ausdrücklichen Einverständnisses aller Betroffenen erlaubt. Das bedeutet: In Zukunft wird vorausgesetzt, dass diverse Berufsgruppen vor der Kommunikation mittels WhatsApp die Erlaubnis von Kunden und Kollegen einholen.

Gibt es weitere Neuerungen hinsichtlich der Nutzung von WhatsApp?

Ja! WhatsApp hat weltweit über 1,5 Milliarden Nutzer, darunter auch unter Sechzehnjährige – das soll sich nun ändern, indem der Nachrichtendienst das Mindestalter zur Nutzung der App anhebt. Zukünftig sollen alle Nutzer der App mindestens sechzehn Jahre alt sein, jüngere User sind auf das Einverständnis ihrer Eltern angewiesen. Inwieweit die DSGVO in Deutschland in der Praxis angewandt wird und ob die Auswirkungen wirklich so gravierend sein werden, lässt sich nach gegenwärtigem Nachrichtenstand noch nicht abschließend bewerten.

Quelle: https://bit.ly/2x4GD2x

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