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Eugh-Urteil: Datenschützer bemängeln Google

Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar kritisiert am ursprünglichen Formular des Link-Löschauftrags von Google vor allem die Notwendigkeit, zur Identifikation einen Lichtbildausweis anhängen zu müssen. Dies sei in Deutschland aufgrund des Personalsausweisgesetzes unzulässig. Außerdem kritisierte er, dass Google nicht deutlich mache, über welchen Zeitraum die Kopie gespeichert würde. Google reagierte nun mit den Angaben, dass ein Dokument hochgeladen werden müsse, das die betreffende Person identifiziert – mit ausdrücklicher Betonung, dass dies kein offizielles Dokument wie ein Personalausweis sein muss und für die Identifikation nicht benötigte Daten geschwärzt werden können. Die Kopie des Dokuments, so Google, werde einen Monat nach dem Beenden des Löschverfahrens gelöscht.

Wie lange die einzelnen Verfahren dauern werden, ist bisher noch unklar. Google soll am 30. Mai über 12.000 Aufträge erhalten haben – 40% davon, das heißt die überwiegende Mehrheit, aus Deutschland. Danach folgen u.a. Spanien (14%), Großbritannien (13%), Italien (3%) und Frankreich (2%).

Am 13. Mai hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) beschlossen, dass Google Links auf private Daten löschen muss, wenn dies von der betreffenden Person verlangt wird. Lehnt Google, bzw. die betroffene Suchmaschine diesen Auftrag ab, können Bürger die zuständigen Datenschutzbeauftragen einschalten oder klagen. Google reagierte zwei Wochen nach Urteilsverkündung mit einem neuen Formular für die Einreichung von Löschaufträgen.

Quellen: http://goo.gl/c4z9j9http://goo.gl/pI5ESF

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