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EuGH-Urteil: Google plant Hinweise auf gelöschte Links

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 13. Mai, dass Menschen ein „Recht auf Vergessenwerden“ besitzen und Links auf sensible Daten löschen lassen dürfen, hat Google mit der Verarbeitung der Löschaufträge begonnen. Wird ein Link gelöscht, will der Konzern diese Information veröffentlichen – beispielsweise so, wie es derzeit am Ende der Seite angezeigt wird, wenn aus urheberrechtlichen Gründen Suchergebnisse entfernt wurden.

Über ein standardisiertes Formular können die betroffenen europäischen Personen die Links angeben, die gelöscht werden sollen. Mittlerweile sollen bis zu 41.000 Anfragen eingegangen sein. Ein Drittel davon stehen laut Google-Konzernchef Larry Page in Zusammenhang mit Betrug, ein Fünftel mit ernsthaften kriminellen Handlungen und 12% mit Verhaftungen aufgrund von Kinderpornografieverdacht. Der ungewünschte Inhalt bleibt zwar im Netz verfügbar, wird nach der erfolgreichen Verarbeitung des Löschantrags allerdings nicht mehr in den Ergebnissen der Suchmaschine auftauchen.

Quellen: http://goo.gl/FfwdtS , http://goo.gl/YPuERq

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