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Eugh-Urteil: Google stellt Löschformular bereit

Gut zwei Wochen nach der Urteilsverkündung des Europäischen Gerichtshofs, dass Google Links zu sensiblen Daten unter Umständen löschen muss, hat der Konzern mit einem Formular auf der Google-Webseite reagiert. Damit können Europäer nun persönlich die Löschung beantragen. Notwendig ist eine Aufzeichnung von jedem ungewünschten Link mit einer Begründung für die Löschung. Zur Vermeidung von Missbrauchsfällen muss zusätzlich eine Kopie eines gültigen Lichtbildausweises hochgeladen werden. Es ist auch möglich, für eine andere Person die Entfernung zu beantragen – dann muss neben einem Lichtbildausweis dieser Person auch eine Bevollmächtigung angehängt werden. Die Schwierigkeit in der Bearbeitung der Aufträge liegt darin, zwischen dem „Recht des Einzelnen auf Vergessenwerden“ und dem Informationsrecht der Öffentlichkeit abzuwägen. Ein Beraterausschuss soll diesbezüglich helfen. Darin sitzen der Ex-Konzernchef Eric Schmidt, Wikipedia-Gründer Jimmy Wales, Experten der Universitäten von Oxford und Leuven, Frank La Rue – der Uno-Sonderberichterstatter für das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung sowie der ehemalige oberste Datenschützer Spaniens, José Luis Pinar.

Den Link zum Löschauftrag finden Sie hier: https://support.google.com/legal/contact/lr_eudpa?product=websearch#

Quelle: http://goo.gl/XjmDL6

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