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Facebooks AGB als teilweise unwirksam erklärt

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen – jeder muss diesen zustimmen, möchte er oder sie einen Account bei Facebook oder sonstigen Online-Portalen erstellen. Seit Juli 2021 sind diese jedoch nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs teilweise nicht mehr gültig. Die Abschnitte, in denen Facebook zugesprochen wird, Konten und Beiträge von Nutzern und Nutzerinnen zu sperren oder zu löschen, haben ihre Wirksamkeit in bestimmten Punkten verloren.

Die Folgen:

Das Gericht entschied, dass Kontensperrungen mit der Begründung, es handele sich um eine „Hassrede“, nur dann vorgenommen werden dürfen, wenn der Nutzer oder die Nutzerin zuerst darüber informiert wurde und anschließend eine Möglichkeit hatte, sich dazu zu äußern. Auch die Löschung eines Accounts kann nicht mehr ohne Weiteres vorgenommen werden. Hier erhalten die betroffenen Personen ein Einspruchsrecht. Anders als bei der Accountsperrung besteht dieses jedoch erst nach der Löschung.

Allgemein bedeuten die Beschlüsse des Bundesgerichtshofs einen erhöhten Aufwand für Facebook. Anstelle automatisierter Sperrungen und Löschungen sind Angestellte nötig, welche die einzelnen Fälle individuell abwägen.

Und auch auf andere Social Media-Plattformen wie beispielsweise YouTube oder Twitter könnte sich das Urteil auswirken, denn diese führen ebenfalls Sperrungen und Löschungen bei ihren Accounts durch.

Was bleibt:

Trotz der teilweise als unwirksam erklärten AGB hat Facebook nicht all seine Erlaubnis zum Eingreifen in das Terrain seiner Nutzer und Nutzerinnen verloren. Löschungen und Sperrungen dürfen immer noch vorgenommen werden, wenn auch mit einigen Einschränkungen und über den einen oder anderen Umweg.

Außerdem besteht weiterhin die Pflicht, Inhalte zu entfernen, die gegen das Strafrecht und das Netzwerkdurchsetzungsgesetz verstoßen. Ebenfalls dürfen Beiträge das Persönlichkeitsrecht nicht missachten. Deshalb hat Facebook weiterhin das Recht, kinderpornografische, beleidigende, verhetzende Beiträge und vieles mehr zu entfernen.

Und auch nicht strafbare Inhalte dürfen immer noch gelöscht werden, widersprechen sie beispielsweise den selbst bestimmten und teilweise strengen „Hausregeln“ der Plattform.

Zusammenfassend versuchte der Bundesgerichtshof den Facebook-Nutzern und -Nutzerinnen mit seinem Entschluss etwas mehr Meinungsfreiheit zurückzugegeben, wobei jedoch auch die Berufsausübungsfreiheit der Plattform nicht übergangen werden durfte. Facebook besitzt demnach weiterhin Sperrungs- und Löschungsmöglichkeiten, wird dabei jedoch eingeschränkt.

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