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Google Autocomplete: Aussergerichtliche Einigung mit Bettina Wulff

Sie hat die Debatte um Negativeinträge bei Google & Co. maßgeblich ins Rollen gebracht: Die ehemalige First Lady verklagte Google wegen 43 Wortkombinationen seiner Autocomplete-Funktion und hat sich nun mit dem Internetkonzern außergerichtlich geeinigt.

Wulff klage 2012

Die Frau des ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff hatte Google bereits 2012 verklagt, weil die Suchmaschine des Unternehmens Begriffe wie „Prostituierte“ oder „Rotlichtvergangenheit“ als Suchvervollständigung anbot. Insgesamt 43 problematische Kombinationen kamen damals bei einer Suche zustande. Die sogenannte Google Autocomplete- oder Google Suggest-Funktion ist ein Services den der Konzern seit 2009 als Suchhilfe anbietet. Hier werden dem Nutzer Suchvorschläge gemacht, die sich an beliebten Suchbegriffen orientieren: Google „vervollständigt“ Wortgruppen aber auch einzelne Wörter. So ruft bereits ein eigegebener Präfix Komplettierungsvorschläge im Suchfeld auf.

BGH: Verletzung der Persönlichkeitsrechte

Die Folgen können verheerend sein, werden mit durch dieses Verfahren Nutzer gerade auf bestimmte Inhalte gelenkt, was „wahr“ ist oder nicht, prüft Google selbstverständlich bei den riesigen Datenmengen, die jeden Tag indexiert werden, nicht oder nur oberflächlich. Der Bundesgerichtshof kam 2013 bereits im Fall eines Unternehmers zu dem Urteil, dass dessen Persönlichkeitsrechte durch Google verletzt wurden. Der Internetriese musste die Vervollständigungen „Scientology“ und „Betrug“, die es in Kombination zum Namen des Industriellen anbot, entfernen.

Mehr Verantwortung für Google?

Im Fall Wulff hat Google die problematischen Erweiterungen nun ebenfalls entfernt, sodass – so ließ Wulff’s Anwalt mitteilen – ein gerichtliches Urteil nun unnötig geworden sei. Tatsächlich ergibt der Suchbegriff „Bettina Wulff“ mittlerweile nur harmlose Ergänzungen. Die Entwicklung dieses sowie ähnlicher Fälle zeigt klar die Tendenz, dass Google mehr zu einem verantwortungsvollen Umgang seines Suchindexes verpflichtet werden soll. In diese Kerbe schlägt auch das Urteil des Europäischen Gerichtshofes 2014 zum „Recht auf Vergessen“, das Google zwingt, negative Links und Einträge zu entfernen, wenn diese Persönlichkeitsrechte verletzen. Entsprechend groß sind die Nachfragen bisher, mit Formularen für Löschanträge versucht Google, Ordnung ins Chaos zu bringen. Dennoch kann es die täglichen Anfragen kaum bewältigen.

Die meisten Anträge lehnt Google trotzdem ab

Antragssteller müssen deshalb lange Wartezeiten in Kauf nehmen, zudem wird ein Großteil der Anfragen bisher von Google mit dem Hinweis auf Meinungsfreiheit oder – bei spezifischen Einträgen – dem Verweis auf den zuständigen Seiteninhaber abgelehnt. Bei Autocomplete-Problemen kommt das Unternehmen zwar nicht umhin, selbst Hand anzulegen, dennoch sind die Wartezeiten hier ähnlich katastrophal. Akute Rufschädigungen lassen sich so kaum lösen. Generell ist gerade öffentlichen Personen und Unternehmern dazu zu raten, ein umfassendes Online Reputation Management in Anspruch zu nehmen. Hier wird das positive Image gestärkt und ein wirksamer Schutz gegen Verleumdung aufgebaut.

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