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Google: Frist zur Umsetzung des “Digitalen Radiergummis”

Die französische Datenschutzbehörde CNIL forderte Google am 12. Juni 2015 auf, das sogenannte „Recht auf Vergessenwerden“ global und uneingeschränkt umzusetzen, d. h. die per Antrag aus den SERPs (engl. search engine result pages = Suchergebnisseiten) gelöschten Einträge nicht nur innerhalb der europäischen Union, sondern weltweit zu entfernen. Derzeit werden die per Löschantrag entfernten Inhalte lediglich innerhalb der Europäischen Union auf europäischen Google-Seiten wie Google.de oder Google.fr ausgeblendet, sind jedoch weiterhin außerhalb der EU sowie unter Google.com sichtbar.

Sollte Google Inc. die von der CNIL gesetzte 15-tägige Frist nicht umsetzen, werde man sich an französische Behörden zur Sanktionierung für Datenschutzverstöße wenden, teilte man von offizieller Seite mit.

Hintergrund zum Urteil des Eugh:

Am 13. April 2014 entschied der Europäische Gerichtshof, dass digitale Informationen mit Personenbezug einem Recht auf Vergessenwerden (engl. Right to be forgotten) unterliegen. Somit haben Privatpersonen ein uneingeschränktes Recht auf Löschung alter oder nicht mehr relevanter Informationen, während Personen des öffentlichen Lebens nachweisen müssen, dass es sich nicht um Informationen handelt, welche dem öffentlichen Recht auf Zugang der Informationen unterliegen. Suchmaschinen gelten somit nicht mehr ausschließlich als Transporteure von Inhalten sondern als Datenverarbeiter, welche für die verbreiteten Inhalte mitverantwortlich sind.

Wussten Sie bereits?

Für seine Kunden und Partner übernehmen die Experten der OMB AG Online.Marketing.Berater auf Wunsch die Löschantragstellung sowie das Management der jeweiligen Löschanträge. Informationen zu unseren Online Reputation Management Strategien finden Sie hier.

Siehe auch:

Link zum Löschantrag: https://goo.gl/WXHtRU

 

Quellen:

Zdnet.de http://goo.gl/oFwGFw

GoogleWatchBlog https://goo.gl/BQaM2P

Heise online http://goo.gl/Y2Ztln

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