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Google: Konsequentere Durchsetzung des Rechts auf Vergessen

Seit Google im Juni 2014 begann, das durch den Europäischen Gerichtshof verlangte „Recht auf Vergessen“ umzusetzen, gab es immer wieder Kritiken. Auf der einen Seite stehen natürlich die Verfechter der Meinungsfreiheit, die fürchten, dass gesellschaftliche relevante Informationen einfach versteckt werden. Auf der anderen Seite sind es diejenigen, die mit der bisherigen Umsetzung unzufrieden sind. Aktuell ist es zwar so, dass fragwürdige Ergebnisse bei der jeweiligen Ländersuche nicht mehr angezeigt werden – das Konzept lässt sich jedoch schnell aushebeln, wenn Nutzer beispielsweise von www.google.de auf www.google.com wechseln. Unter der URL finden sich nämlich die Suchergebnisse, die amerikanische Nutzer angezeigt bekomm – für die andere Bedingungen zu Meinungsfreiheit und Datenschutz gelten.

Geoblocking verhindert freie Nutzung

Um diesen Fehler zu beheben, führt Google in absehbarer Zeit Geoblocking ein. Dabei erkennt die Suchmaschine, aus welchem Land der einzelne Nutzer die Dienste aufruft und zeigt ihm nur das an, was rechtlich vorgesehen ist. Geoblocking lässt sich zwar ebenfalls durch einige Tricks, wie die Verwendung eines Proxyservers, aushebeln, allerdings ist das Vorgehen für Laien ziemlich umständlich und wird vermutlich weit weniger genutzt, als ein Wechsel der Google-Domain. Unverändert bleibt dagegen die Einfachheit beziehungsweise Schwierigkeit, mit der Google Ergebnisse aus seinen Suchen entfernen lässt. Nicht jeder Änderungswunsch ist rechtlich gesichert: Wer beispielsweise als Unternehmer unerfreuliche Kundenbewertungen loswerden möchte, hat kaum Aussicht auf Erfolg. Auch private Einträge, die für den Einzelnen mit einigen Jahren Abstand peinlich sind, jedoch rechtlich und gesellschaftlich unbedenklich, bleiben in der Regel erhalten. Abhilfe schafft in diesen Fällen nur ein professionelles Online Reputation Management.

Quelle:

http://goo.gl/qPDWyu

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