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Google Lösch-Beirat kommt zu keiner Einigung

Seit dem Urteil auf das „Recht auf Vergessen“ des Europäischen Gerichtshofes versuchen politische Vertreter und Internetexperten eine Leitlinie für den Umgang mit problematischen Einträgen zu finden. Doch trotz vieler Vorschläge liegt das Gremium im Streit – vor allem dank Wikipedia-Gründer Jimmy Wales.

Wales sieht Meinungsfreiheit gefährdet

Der so genannte Google Lösch-Beirat wurde als Reaktion auf das EuGH-Urteil, das am 13.05.2014 in Kraft trat, ins Leben gerufen. Die Verbindung aus Vertretern der politischen Landschaft Europas wie der deutschen Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Netzexperten wie Wikipedia-Gründer Jimmy Wales soll ein Verfahren entwickeln, das einen sicheren Umgang mit problembehafteten Interneteinträgen in Suchmaschinen findet. User können so Löschanträge an Google stellen, wenn sie ihre Persönlichkeitsrechte durch Einträge in der Suchmaschine bedroht sehen. Nach mehreren Treffen in verschiedenen europäischen Metropolen diskutierte das Gremium nun einen ersten konkreten Kriterienkatalog, der individuell bei jedem Antrag geprüft werden soll. Zur Verabschiedung des Kataloges kam es aber nicht, da Wales wohl gegen jeden einzelnen Punktsein Veto einlegte. Seiner Meinung nach müsse der EuGH das komplette Urteil ändern, da es keinen sinnvollen Umgang mit den entsprechenden Daten erlaube und die Meinungsfreiheit zu sehr einschränke.

Löschanträge mit geringer Reichweite

Diskutiert wurde auch die Reichweite der Löschanträge: Viele Mitglieder des Beirates sprachen sich dafür aus, das Entfernen der Verlinkungen auf nationale Suchmaschinenangebote zu beschränken. Das hieße, dass problematische Einträge eines deutschen Nutzers nur aus google.de, nicht aber aus google.at, google.com und allen anderen Google-Angeboten entfernt würden. Leutheusser-Schnarrenberger hält das dagegen für ein „Umgehen“ des Gerichtsurteils, da die Inhalte nicht vollständig getilgt und damit weiterhin relativ leicht auffindbar seien. Sie plädierte dafür, Suchmaschinenanbieter wie Google die Links aus ihrem gesamten Online-Angebot löschen zu lassen.

Eugh-Urteil garantiert kein “Recht auf Vergessen”

Die aktuelle Situation zeigt, dass nach über einem halben Jahr seit Verabschiedung des Urteils noch deutlicher Klärungsbedarf zwischen Politikvertretern, Datenschützern und Internetexperten besteht. Die Mehrheit des Rates betonte in ihrem aktuellen Bericht, dass Google mit dem EuGH-Urteil auch nicht verpflichtet sei, Einträge zu „vergessen“, sondern nur die Verlinkungen entfernen müsse, die “inadäquat, irrelevant oder nicht mehr relevant“ seien. Das „Recht auf Vergessen“ sei damit nur eingeschränkt für User möglich. Weitere Treffen des Beirates sollen nun adäquatere Lösungsmodelle zu Tage fördern. Datenschutz und Meinungsfreiheit in der Online-Welt unter einen Hut zu bringen, wird allerdings noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Quelle: http://goo.gl/t87Ze0

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