OMB AG Online.Marketing.Berater.

Kaufbuttons bei Google?

Dem Wall Street Journal zufolge will Google in nächster Zeit einen Kaufbutton bei Google Shopping testen. Damit würde die Suchmaschine auch zur Handelsplattform.

Wer heute Online-Shopping betreibt, kommt meist nicht um Google herum. Nur bei wenigen bekannten Plattformen wie Amazon gehen User direkt über die Händlerseiten – in der Regel wird das gewünschte Objekt oder die Dienstleistung bei Google eingegeben. Mit Google Shopping bietet der US-Konzern eine Möglichkeit, Produktanzeigen prominent zu platzieren – gegen Bezahlung. Klicken Nutzer auf diese Anzeigen, werden sie zur Seite des Händlers weitergeleitet und können den Artikel kaufen. Die Kaufabwicklung erfolgt über die Händler, Google nimmt die Rolle des Mediums ein.

Test im Mobilbereich

Laut dem Wall Street Journal will Google nun eigene Kaufbuttons innerhalb der Shoppingergebnisse testen. Interessenten sollen durch einen Klick auf eine weitere Google-Seite geleitet werden, auf der der Kauf abgeschlossen wird. Zunächst soll der Versuch im US-amerikanischen Raum nur im mobilen Bereich für wenige Shoppingergebnisse getestet werden. Die Desktop-Suche bleibt davon völlig ausgenommen, ebenso die organischen Suchergebnisse im mobilen und Desktop-Bereich. Benutzer eines so genannten Adblockers, der Werbeanzeigen blockiert, werden die Buttons allerdings nicht zu Gesicht bekommen.

Konkurrenz für Amazon & Co.

Mit einer solchen Maßnahme betritt Google neue Wege: Als Kaufplattform wäre das Unternehmen somit eine direkte Konkurrenz zu Portalen wie Amazon oder Ebay. Die gehören gleichzeitig zu den größten Kunden der bezahlten Werbeanzeigen bei Google – ein Vorstoß in diese Richtung wäre also durchaus risikobehaftet. Ob stattdessen andere Händler einsteigen, bleibt ebenfalls fraglich, denn Google würde einmal mehr unternehmensrelevante Daten horten, ein Fakt, der bei Shopbetreibern durchaus für Bauchschmerzen sorgen dürfte. Um dennoch als Kaufplattform attraktiv zu werden, wirbt Google damit, dass neben den bisherigen Anzeigengebühren keine weiteren Kosten für Anbieter anfallen. Verkaufen Händler dagegen über Amazon oder Ebay, sind Umsatzbeteiligungen für die Portale üblich.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Weitere aktuelle News & Kurznachrichten