Unliebsame Informationen über die eigene Person oder Firma liest niemand gern im Netz, im schlimmsten Falle wirken sie sich sogar geschäftsschädigend aus. Durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum „Recht auf Vergessen“ ist Google nun gezwungen auf Anfrage auch legale Inhalte aus den Suchergebnissen zu löschen. 135.000 Anträge zu insgesamt 483.000 URLs sind bisher beim Internetkonzern eingegangen.
Welche Einträge Google dabei löscht und welche nicht, war bisher nicht transparent. Erste Einblicke bietet nun die Studie aus Frankreich, über die unter anderem die FAZ berichtete. Untersuchungsbasis sind Anfragen für 15.061 zu löschende URLs, die rund 3% der Gesamtanfragen an Google ausmachen.Bei dieser Stichprobe zeigt sich bereits, wie schwierig es ist, Suchergebnisse aus Google entfernen zu lassen: ca. 60% der Anträge lehnt der Suchmaschinenbetreiber ab, bei weiteren 5% werden Nachfragen zur Beweiskraft und Relevanz der Argumente fürmeine Löschung gestellt.
Die Gründe für eine Ablehnung sind dabei vielfältig, Platz Nr. 1 mit 26% nimmt das (von Google angenommene) Interesse potentieller Kunden an den monierten Suchinhalten ein. Ähnlich sieht es für Nutzer aus, die eigene Beiträge heute nicht mehr in den Suchergebnissen finden möchten, diese Autoreninhalte löscht Google ebenso wenig. Mit 22% ist dies laut Studie der zweithäufigste Ablehnungsgrund. Auch Social Media Profile werden nicht entfernt.
Insgesamt nahm die Anzahl der stattgegebenen Löschanträge während des Untersuchungszeitraums stark ab, was mit den Beschwerden betroffener Medien nach Eintritt der neuen Rechtslage zusammenhängen dürfte. Laut Studie werden die Anträge von Google mittlerweile deutlich schneller beantwortet als noch zu Beginn, was vor allem an der sinkenden Anzahl eingehender Anträge nach der ersten großen Welle liegt. Wartezeiten verkürzen sich so merklich. Wer seine URLs aus dem Suchindex entfernen lassen will, sollte dennoch gute Gründe vorweisen können.
Quelle: http://goo.gl/ZKUTYm