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Urteil: Google muss falsche Bewertungen schnellstmöglich löschen

Im Mai 2014 beschloss der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem viel beachteten Urteil, dass jeder EU-Bürger ein „Recht auf Vergessenwerden“ besitzt. Links in Suchmaschinen, die sich auf personenbezogene, ungewünschte oder falsche Sachverhalte beziehen, können im Rahmen eines Antrags an den Suchmaschinenbetreiber und nach individueller Prüfung gelöscht werden. Die jeweiligen Seiten, auf die verlinkt wird, bleiben dabei jedoch bestehen.

Bei rechtsverletzenden Inhalten wiederum, wie etwa einer falschen Bewertung, kann vom Betreiber verlangt werden, den gesamten Content zu löschen. Besonders Dienstleister und Händler sind davon betroffen, wenn etwa bei Google Maps oder Google Plus Fake Bewertungen publiziert werden. Die Bearbeitung des Löschprozesses kann sich allerdings einige Tage bis Wochen hinziehen. Das ist für Dienstleister mehr als schädigend, daher hat eine Anwaltskanzlei wegen verzögerter Bearbeitungszeit am Landgericht Hamburg gegen den Internetriesen geklagt. Am 24. März 2017 fällte das Landgericht nun ein Urteil.

Bei einfachen Löschvorgängen reichen wenige Tage

Google hatte sich sechs Tage Zeit gelassen, um den gemeldeten Fall der Anwaltskanzlei zu bearbeiten und den Autor der Bewertung zu kontaktieren. Diesem wurde von dem Suchmaschinenbetreiber eine weitere Woche Zeit gegeben, Einspruch zu erheben. Das Landgericht Hamburg urteilte nun, dass Google für die falsche Bewertung des Nutzers haftet. Bei einem solch einfachen Fall hätten vier Tage bis zur Löschung ausgereicht. Google verteidigte sich zwar, dass täglich sehr viele Anträge eingingen – laut des Landgerichts sei es aber Aufgabe des Konzerns, für ausreichend Personal und technische Möglichkeiten zu sorgen, Beanstandungen in kürzester Zeit durchzuführen.

Das Recht, rechtswidrige Inhalte löschen zu lassen, beschränkt sich übrigens nicht nur auf die großen Internetkonzerne. Auch Foren und Bewertungsportale sind verpflichtet, rechtsverletzenden Content zu löschen – auch das in möglichst kurzer Zeit. In den aktuellen Zeiten von Fake News und Fake Bewertungen müssen sich die Betreiber auf eine steigende Zahl von Anträgen einstellen.

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