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Urteil: Videoplattformen können für Urheberrechtsverstöße haften

Immer wieder kommt es vor, dass auf Videoplattformen wie YouTube oder TikTok urheberrechtsgeschützte Inhalte auftauchen. Bisher gab die Rechtslage vor, dass die Plattform selbst nicht für illegale Inhalte haftbar gemacht und beispielsweise auf Schadensersatz verklagt werden konnte. Nun urteilte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe, dass eine Haftbarkeit von Videoplattformen bei Urheberrechtsverletzungen besteht. Schadensersatzforderungen sollen allerdings nur in Betracht kommen, wenn die Plattform durch den Rechteinhaber auf die entsprechenden Inhalte hingewiesen wurde und nicht reagiert, die Videos also nicht umgehend entfernt.

Plattformen werden voraussichtlich weitere Maßnahmen ergreifen

Videoplattformen wie YouTube erkennen bereits jetzt durch automatisierte Scan-Systeme urheberrechtlich geschütztes Material, indem Tonspuren oder Textauszüge mit den Originalen abgeglichen werden. Der Inhalt wird dann gesperrt. Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass Nutzer diese Schutzmechanismen umgehen und urheberrechtlich geschützte Videos dennoch verfügbar sind. Der Bundesgerichtshof begründet das Urteil unter anderem damit, dass Video-Sharing-Plattformen wie YouTube aufgrund dieser rechtsverletzenden Inhalte auch fördern, dass Nutzer andere illegale Inhalte wie beispielsweise Aufnahmen von Straftaten oder Unfällen veröffentlichen.

Aufgrund des BGH-Urteils ist davon auszugehen, dass sämtliche Videoplattformen ihre Schutzmechanismen und automatischen Algorithmen überarbeiten, um die Verbreitung urheberrechtlich geschützten Materials zu unterbinden.

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