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Was man zum Thema SCA-Richtlinien wissen sollte

SCA – steht für Strong-Customer-Authentication und wird in den kommenden Monaten vor allem viele Onlineshops beschäftigen, wie vor einem Jahr die DSGVO. Denn dahinter steckt ein Teil der neuen europäischen Zahlungsdienstrichtlinie PSD2, die ab dem 14. September 2019 in Kraft treten wird und die Art und Weise, in der wir in Zukunft online einkaufen, grundlegend verändern wird.

Zahlungen im Internet werden sich verändern

Genau wie das Inkrafttreten der DSGVO hat die SCA weitreichende Folgen. Denn von der Richtlinie sind im Grunde genommen alle Unternehmen betroffen, bei denen Zahlungsvorgänge stattfinden, und damit im Besonderen Onlineshops. Denn jeder Einkauf muss dann durch zwei Faktoren authentifiziert werden. Dabei stehen den Nutzern drei Kategorien zur Auswahl: Wissen (Passwort oder PIN), Besitz (beispielsweise ein Smartphone) oder Biometrie (Fingerabdruck oder Iris-Scan).

Diese Maßnahmen sollen Kreditbetrug erschweren. Dieser beläuft sich laut Schätzungen der Europäischen Zentralbank bis heute auf rund 1,3 Milliarden Euro. Doch inwiefern die Maßnahmen Erfolg haben werden, hängt auch von der Umsetzung der betroffenen Unternehmen ab. Denn versäumt ein Händler, die Richtlinien umzusetzen, werden die Transaktionen nicht mehr durchgeführt. Das bedeutet Chaos und Unzufriedenheit, auch aufseiten der Kunden. Die Ausnahme der Regelung sind sogenannte risikoarme Transaktionen. Allerdings betreffen sie nur einen Bruchteil des Zahlungsverkehres im Internet.

Viele Anbieter von Shop-Software und Payment-Diensten wollen ihren Kunden die Umstellung des Zahlungsverkehrs erleichtern und stellen entsprechende Tools und eigene, SCA-fähige Zahlungsformulare zur Verfügung.

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