OMB AG Online.Marketing.Berater.

Aktuelles aus "bgh urteil"

Zurücksetzen

Juni 2022

Zum Artikel

Urteil: Videoplattformen können für Urheberrechtsverstöße haften

Immer wieder kommt es vor, dass auf Videoplattformen wie YouTube oder TikTok urheberrechtsgeschützte Inhalte auftauchen. Bisher gab die Rechtslage vor, dass die Plattform selbst nicht für illegale Inhalte haftbar gemacht und beispielsweise auf Schadensersatz verklagt werden konnte. Nun urteilte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe, dass eine Haftbarkeit von Videoplattformen bei Urheberrechtsverletzungen besteht. Schadensersatzforderungen sollen allerdings nur in Betracht kommen, wenn die Plattform durch den Rechteinhaber auf die entsprechenden Inhalte hingewiesen wurde und nicht reagiert, die Vi…