Erst im April warf die EU-Kommission Google unfairen Wettbewerb vor – mit der Begründung, Google würde seine Marktposition missbrauchen. Dies wäre nun schon das dritte Mal in Folge, dass sich der Suchmaschinenkonzern Ermittlungen dieser Art stellen muss. Die Situation scheint sich allerdings nicht zu beruhigen – im Gegenteil: Verschärfte Ermittlungen und weitere Beschwerden sind der Fall. Konkret wird Googles Vorgehensweise in Sachen Online-Werbung kritisiert. Demnach sollen auf Grundlage der Beschwerdepunkte Änderungen von Google vorgenommen werden, um eine Benachteiligung weiterer Wettbewerber zu verhindern.
Worum geht es konkret?
Die Vorwürfe betreffen die Online-Werbung des Unternehmens. Vor allem mit Werbung in der Umgebung der Suchanfragen der Nutzer generiert Google den Großteil seines Umsatzes. Im vergangenen Jahr mehr als 74 Milliarden US-Dollar. Online-Werbung ist neben der Haupteinkommensquelle inzwischen auch das Hauptgeschäftsmodell des Konzerns, welcher nun harte Vorwürfe der EU-Kommission zu erleiden hat. Schon in der Vergangenheit musste sich Google vielen Kritikpunkten stellen. Aktuell laufen zwei Verfahren bezüglich des Betriebssystems Android sowie der Bevorzugung der eigenen Suchergebnisse im Google Shopping. Hier wurden Strafen in Rekordhöhe – drei Milliarden Euro – verhängt. Der Financial Times zufolge, sollen in der Angelegenheit mit Google Shopping weitere Vorwürfe der Kommission folgen.
Das Kartellaufsicht in Brüssel ist schon seit einigen Jahren mit der Prüfung verschiedener Dienste wie AdWords und AdSense beschäftigt. Schon Anfang 2010 kam es zur ersten Wettbewerbsprüfung des Konzerns. Im Grunde kritisiert das Amt Googles Marktmachtposition. Diese soll Google ausgenutzt haben, um sich der Konkurrenz gegenüber Vorteile zu verschaffen. Die Beschuldigung, Google bevorzuge den eigenen Service in den Shopping-Angeboten zur Benachteiligung der Konkurrenz, wies das Unternehmen selbst zurück. Wie sich das Verfahren gegen Google entwickeln wird und wann erste Veröffentlichungen der Vorwürfe folgen, bleibt abzuwarten. Noch gibt die EU-Kommission keine näheren Informationen preis.
Quelle: http://goo.gl/lkhDtE