Die in Belize ansässige Firma Fivestar Marketing verkaufte jahrelang gefälschte Hotel-Bewertungen; HolidayCheck klagte gegen diese Praxis. Das Landgericht München entschied nun: Fivestar Marketing handelt rechtswidrig. Fivestar Marketing darf keine Bewertungen von Personen verkaufen, die nicht tatsächlich im Hotel übernachtet haben. Das bedeutet: Grundsätzlich sind Fake-Bewertungen nicht verboten, jedoch sind solche verboten, die von Fivestar-Bewertern stammen, die das Hotel überhaupt nicht kennen. Zudem müssen nun alle Fake-Bewertungen gelöscht werden, die bereits veröffentlicht wurden, und HolidayCheck soll Auskunft darüber erhalten, von wem die Beurteilungen stammen. Fivestar Marketing entsandte keinen Vertreter zur Verhandlung, deshalb erging die Entscheidung in Form eines Versäumnisurteils.
Fivestar Marketing wirbt auch mit dem Verkauf von Bewertungen für Amazon, Google und Facebook sowie zahlreiche Arbeitgeberportale. Mit circa 19,40 Euro sind die Bewertungen für Amazon am kostspieligsten. Auch Amazon ist sehr darauf bedacht, die Flut an Fake-Bewertungen einzudämmen. Gegen ein Dutzend Firmen, die ebenfalls solche Beurteilungen verkaufen, hat das Unternehmen bereits Gerichtsentscheidungen bewirkt.
Zahlreiche Firmen nutzen, anders als Fivestar Marketing, computergenerierte Rezensionen. Amazon schätzt, dass dies den überwiegenden Anteil der Fake-Bewertungen ausmacht. Um solche Bewertungen zu identifizieren und gegen diese Praxis vorzugehen, nutzt Amazon Prüfteams und automatisierte Systeme.