Bereits zum zweiten Mal ist die Online-Bewertungsplattform jameda Thema am Bundesgerichtshof: In diesem Fall klagt ein Zahnarzt über eine in seinen Augen nicht gerechtfertigte negative Bewertung. Ein Patient hatte es zwar aufgrund der Rechtsunsicherheit vermieden, eine ausführliche schriftliche Einschätzung zu verfassen, die von ihm vergebenen Schulnoten sprachen jedoch Bände: Sowohl bei Behandlung und Aufklärung als auch zum Vertrauensverhältnis gab es Sechsen. Weniger harte Bewertungen anderer Patienten hoben zwar den Notendurchschnitt auf 4,8 an, ein Aushängeschild, um neue Patienten zu akquirieren, ist diese Leistung trotzdem nicht.
Nach einer Beschwerde des Arztes prüfte jameda, ob der bewertende Nutzer tatsächlich in der Sprechstunde war und ließ, nach dessen positiver Rückmeldung, die Bewertung online. Jetzt verlangt der betroffene Arzt Aufklärung über die Identität des Patienten – die Wahrscheinlichkeit, dass es auf dem Rechtsweg dazu kommt, ist jedoch gering. Bereits letztes Jahr wurde ein ähnliches Anliegen durch das BGH negativ beschieden: Wenn Nutzer damit rechnen müssen, dass eine negative Bewertung unerfreuliche Konsequenzen für sie haben kann, trauen sie sich nicht mehr, offen Missstände zu thematisieren.
Gegen Schmähkritik wird dennoch vorgegangen
Trotzdem muss sich niemand darum sorgen, dass beliebige Online-Nutzer ungestört verleumden und beleidigen dürfen. Schmähkritik ist verboten, statt „Dieser Arzt ist ein komplett unfähig!“ braucht es immer noch ein „Auf mich wirkt er wenig fähig!“, um alles ins rechte Licht zu rücken. Auch die Betreiber von jameda achten darauf, dass nicht wahllos zweifelhafte Behauptungen aufgestellt werden können. Einträge, die auf Schmähkritik hindeuten, werden einzeln überprüft und der Verfasser unter Umständen dazu aufgefordert, seinen Arztbesuch zu belegen.
Ärzte und Gesundheitsdienstleister, die negative Einträge im Internet verhindern wollen, haben rechtlich wenig Spielraum. Das Recht auf Kommunikationsfreiheit verhindert sogar, dass sie ihre jameda-Profile einfach löschen können, d.h. jeder Mediziner und jeder Dienstleister setzt sich dem Risiko negativer Bewertungen aus. Neben einer patientenfreundlichen Praxisführung gibt es daher vor allem zwei Möglichkeiten, so etwas zu unterbinden: Ein offensives Auftreten in den Bewertungsplattformen selbst, mit einem ausführlichen Profil und, wo es möglich ist, freundlichen Rückmeldungen zu Patientenanfragen und -kritiken. Alternativ eignet sich auch ein ausführliches Online Reputation Management, um unerwünschte Einträge bei Google verschwinden zu lassen. Zu beiden Strategien beraten die Mitarbeiter der OMB AG Sie gerne individuell.
Quelle: http://goo.gl/ZiAHhX