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Facebook: Neuer Streit um Datentransfer in die USA

Darf Facebook personenbezogene Daten seiner Nutzer aus Europa in die USA senden? Mit dieser Frage beschäftigte sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag und wird das sicherlich auch noch in den kommenden Wochen. Geklagt hat Max Schrem, österreichischer Datenschutzaktivist, der dem Unternehmen nicht zum ersten Mal zahlreiche Verstöße gegen die Datenschutzbestimmungen im Zusammenhang mit seinem privaten Facebook-Account vorwirft.

Worum geht es in dem Fall genau?

Wer als EU-Bürger Facebook nutzt, schließt einen Vertrag mit der europäischen Tochter des amerikanischen Unternehmens ab. Alle persönlichen Daten werden dann zunächst in Irland abgespeichert, dem Sitz der europäischen Facebook-Zentrale. Von dort aus werden die Daten jedoch in die USA zum Mutterkonzern gesendet, um dort wiederum auf Servern gespeichert zu werden. Das will Max Schrem verhindern, denn nicht erst die Enthüllungen von Edward Snowden hätten gezeigt, dass seine Daten dort nicht sicher sind.

Laut US-Gesetz muss Facebook so beispielsweise der NSA oder dem FBI die Daten zugänglich machen, wenn sie von den Überwachungsbehörden entsprechend angefordert werden – ohne, dass die Nutzer dagegen gerichtlich vorgehen können. Das ist auch der Grund, weshalb Schrem sich an die irische Datenschutzbehörde wandte, die wiederum den Obersten Gerichtshof mit der Überprüfung beauftragte. Dieser legte den Fall schließlich dem EuGH vor.

So möchte der Gerichtshof beispielsweise wissen, ob die Übermittlung personenbezogener Daten gegen das in der EU-Grundrechtecharta verbürgte Grundrecht auf Achtung des Privatlebens, Schutz personenbezogener Daten und einen wirksamen Rechtsbehelf verletze. Im Zuge dieser Verhandlung soll es auch um den sogenannten Privacy Shield-Beschluss gehen, der seit Juli 2016 in Kraft ist und ob dadurch sichergestellt sei, dass die USA für Daten aus der EU einen angemessenen Schutz bietet.

Restriktiver Datenschutz in den USA

Dies ist allerdings nicht die erste Klage, die Schrem gegen Facebook einreichte. Bereits im Jahr 2015 klagte der Österreicher vor dem EuGH erfolgreich gegen die Social-Media-Plattform, woraufhin das sogenannte Safe-Habor-Abkommen (sicherer Hafen) gekippt wurde. Dieses Urteil hatte jedoch nicht zur Folge, dass der Transfer der personenbezogenen Daten gestoppt wurde, sondern vielmehr, dass diese dort mit gleichwertigem Datenschutz-Niveau wie in der EU behandelt werden sollten, eben jenem Privacy Shield-Beschluss.

 

Quelle: https://bit.ly/2JuDopw

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