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Freispruch für Yelp: Betrug nicht nachweisbar

Eine Sammelklage gegen das Bewertungsportal Yelp wurde jetzt vor dem Berufungsgericht abgewiesen. Bereits im Jahr 2010 klagten verschiedene Händler und Dienstleister gemeinsam gegen Yelp, weil das Portal angeblich negative Einträge selbst schrieb und damit drohte, positive Kundenbewertungen zu löschen, wenn die Unternehmen sich weigerten, kostenpflichtige Werbung auf Yelp zu schalten. Nachdem die Klage in erster Instanz scheiterte, entschied nun auch das Berufungsgericht zugunsten Yelps. Die Kläger konnten nach Meinung der gerichtlichen Instanz keine stichhaltigen Beweise für ihre Behauptungen liefern.

Wer Dienstleistungen nutzen oder Produkte erwerben will, verlässt sich meist nicht nur auf firmeneigene Angaben. Zahlreiche Bewertungsportale übernehmen heute die Funktion persönlicher Empfehlungen: Der Erfahrungsaustausch im Netz floriert. Allerdings stehen die Meinungsbörsen immer wieder im Verdacht, eher an Umsatz als an Meinungsfreiheit interessiert zu sein. So geriet das Portal Yelp aufgrund fehlender und falscher Kundenbewertungen immer wieder in die Schlagzeilen.

Ende letzten Jahres machte das Bewertungsportal mit Negativmeldungen auf sich aufmerksam, als es den Anbieter Qype übernahm. Positive Bewertungen und Rankings wurden nicht in Yelp übernommen. Viele Gewerbetreibende blieben dagegen auf meist alten Negativeinträgen sitzen. Yelp argumentierte, dass die Bewertungen als nicht vertrauenswürdige Spam-Nachrichten vom Filter unterdrückt würden und dass bereits nach Lösungen gesucht werde. Bis heute hat sich für die Betroffenen nichts geändert. Auch hierzu gingen bisher zahlreiche Klagen ein.

Quelle: http://goo.gl/hhRdIW

 

Update vom 30.07.2015

Auch zum Fall der Qype-Bewertungen gingen zahlreiche Klagen von Unternehmern bei Landgerichten, bspw. in Berlin und Hamurg, ein. Im Eilverfahren beschlossen die Gerichte eine einstweilige Verfügung gegen Yelp, die das Portal zwinge sollte, die Bewertungen wieder anzuzeigen und in die Gesamtbewertung der Betroffenen einzubeziehen. Nach einem Widerspruch von Yelp erklärten die Gerichte die Vorgehensweise der Plattform aber wiederum für rechtmäßig, auch die erhobenen Hauptsacheverfahren der Unternehmer wurden von den Richtern abgelehnt. Ein Unternehmer hatte darauf beim Kammergericht in Berlin Berufung gegen das klageabweisende Urteil eingelegt. Wie das Kammergericht gestern mitteilte, hat es nun einen Termin zur mündlichen Verhandlung für den November 2015 anberaumt. Lesen Sie hier mehr zum Sachverhalt: http://goo.gl/1XZFAs.

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