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Netzinhalte aus Google-Cache löschen

Das Oberlandesgericht Celle entschied in einem aktuelle Fall: Müssen Inhalte aus dem Internet getilgt werden, zählen nicht nur einzelne Webseiten, sondern auch Google.

Viele kennen das Problem: Veraltete, unwahre oder anderweitig unvorteilhafte Äußerungen, Bilder und Videos schaffen es schnell in’s Internet. Kontrollieren kann man den Zufluss selbst kaum, fremde Personen haben oftmals freies Spiel, Webseitenbetreiber reagieren meist schwerfällig auf entsprechende Anfragen. In einigen Fällen klagen Betroffene und können so eine Löschung erwirken. Allerdings verschwinden die Informationen nicht sofort aus dem Internet, wenn man sie von einer Webseite entfernt. Über Google bleiben viele Inhalte noch bestehen, weil sie im so genannten Cache gespeichert sind, einer Art Ablage, die Einträge sammelt, um sie für weitere Suchanfragen zur Verfügung stellen zu können.

OLG entscheidet: Google-Cache muss gelöscht werden

Im Fall einer Wohnungseigentümerin in Niedersachsen entscheid das Oberlandesgericht nun, dass die zu entfernenden Einträge auch aus Google gelöscht werden müssen. Eine Wohnungseigentümerin hatte einen Verein verklagt, weil dieser ihre Ferienwohnung über seine Vereinswebseite beworben hatte. Weil die Eigentümerin allerdings nicht mit dem Verein in Verbindung gebracht werden wollte, musste dieser den Eintrag entfernen. Das Urteil erstreckte sich allerdings nicht auf Google, sodass die Ferienwohnung auch nach dem Löschen weiterhin über die Suchmaschine zu finden war. Daraufhin klagte die Frau erneut und das OLG Celle gab ihr Recht.

Selbst negative Einträge vermeiden

Das Urteil könnte wegweisend für ähnliche Prozesse werden und dafür sorgen, Inhalte umfassender aus dem Internet zu entfernen. Für viele Problemfälle bleibt der juristische Weg allerdings nach wie vor keine Lösung: Werten Gerichte die fraglichen Informationen als schlichte Meinungsdarstellungen, müssen diese nicht aus dem Netz gelöscht werden. Zudem gestalten sich solche Prozesse meist lang und sind kostenintensiv. Zwar kann man bei Google auch selbst Löschanträge stellen, hat aber auch damit nur selten Erfolg. Sicherer ist daher die Strategie, den eigenen Webauftritt selbst auszubauen und positive Inhalte prominent in Suchmaschinen zu platzieren. So haben negative Beiträge erst gar nicht die Chance, auf den vorderen Seiten bei Google zu landen.

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Quelle: http://goo.gl/Gtllbq

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