Die Digitalisierung der Medizin und des Gesundheitswesens erlebt zunehmend rasante Fortschritte. Und diese bezieht sich längst nicht mehr nur darauf, dass Menschen ihre Symptome auf Netdoktor recherchieren, auf einem Arztbewertungsportal den Zahnarzt in ihrer Nähe suchen oder in der Online-Apotheke Medikamente kaufen. Vielmehr befindet sich die Gesundheitsbranche in einem wesentlich grundlegenderen Wandel. Bereits seit einiger Zeit sind beispielsweise dank der Lockerung des Fernbehandlungsgesetztes Online-Sprechstunden mit Ärzten möglich. Im vergangenen Dezember nahm ein Hamburger Start-up Unternehmen den Dienst auf, welches Erkälteten sogar die Krankschreibung mittels eines Tele-Arztes per WhatsApp ermöglicht. Auch Anwendungen auf dem Smartphone können mittlerweile wesentlich mehr für die Gesundheit ihrer Benutzer leisten, als via Fitness-App die Bewegungsgewohnheiten zu verfolgen und optimieren zu helfen. So schickt sich 2019 an, ein Jahr zu werden, in dem die digitale Medizin verstärkt Einzug in den Alltag von vielen hält.
Online-Sprechstunde schon heute kassenärztliche Leistung
Bereits seit 2017 stellt die Online-Videosprechstunde eine kassenärztliche Regelleistung dar. Somit können alle gesetzlich Krankenversicherten im Rahmen bestimmter Vorgaben des GKV-Spitzenverband und der Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) eine Online-Konsultation per Video in Anspruch nehmen, so der niedergelassene Arzt ihrer Wahl diese anbietet.
Der Grund dafür, dass dieser Service sich relativ geringer Bekanntheit erfreut, liegt in den zugrundeliegenden Restriktionen. Diese Einschränkungen beziehen sich sowohl auf die Ärztegruppen, welche Videosprechstunden anbieten bzw. mit den Kassen abrechnen dürfen, als auch die Indikationen, zu denen Videosprechstunden Anwendung finden. Aktuell können die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen die Online-Dienstleistung ihres Hausarztes sowie von Fachärzten 15 weiterer Fachgruppen lediglich für Kontrolltermine nutzen.
Derzeit dürfen Online-Sprechstunden über Video von folgenden Fachärzten durchgeführt und abgerechnet werden:
· Hausärzte
· Kinder- und Jugendärzte
· Psychiater
· Urologen
· Orthopäden
· Gynäkologen
· Dermatologen
· Augenärzte
· Hals-Nasen-Ohrenärzte
· Neurologen, Nervenärzte und Neurochirurgen
· Fachärzte für Innere Medizin
· Chirurgen
· Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen
· Phoniater und Pädaudiologen
· Fachärzte für physikalische und rehabilitative Medizin
· Anästhesisten
Aktuell sind Videosprechstunden ausschließlich zur sogenannten Verlaufskontrolle bei ausgewählten Krankheitsbildern zugelassen. Das heißt: Der Patient muss wegen der entsprechenden Erkrankung vor der Videokonsultation bei dem jeweiligen Arzt bereits in Behandlung sein. Zu den derzeit zugelassenen Indikationen zählen die visuelle Verlaufskontrolle von Operations- sowie akuten, chronischen und/oder offenen Wunden, die Kontrolle von Dermatosen oder auch die visuelle Beurteilung von Bewegungseinschränkungen oder -störungen des Stütz- und Bewegungsapparates als Verlaufskontrolle. Für dieses bisher recht eingeschränkte Leistungsspektrum ist jedoch eine Erweiterung vorgesehen.
Hautkrankheiten per Foto anonym diagnostizieren lassen
Für Privatzahler ist die Bandbreite der Online zur Verfügung stehenden ärztlichen Leistungen schon heute wesentlich umfangreicher. So bietet neben dem Start-Up, bei dem die AU bei Erkältungen per WhatsApp erhältlich ist, beispielsweise das am Deutschen Krebsforschungszentrum in Heidelberg entwickelte AppDoc die fachärztliche Einschätzung von Haut- und Geschlechtskrankheiten – ganz einfach auf der Grundlage von selbst erstellten und hochgeladenen Fotos. Zwar können die Fachärzte dieses Anbieters keine Medikamente verschreiben, jedoch stellt die Anonymität dieser ärztlichen Konsultation für Betroffene insbesondere bei der sensiblen Thematik von Hautproblemen im Genitalbereich bzw. bei Geschlechtskrankheiten den wohl deutlichsten Vorteil dar.
Anfangs als Pilotprojekt für Privatpatienten im Rahmen des Modellprojekts der Kassenärztlichen Vereinigung in Baden-Württemberg, mittlerweile bundesweit bietet TeleClinic ärztliche Beratung im Netz sogar mit Rezeptausstellung. Bisher übernehmen zehn Krankenversicherungen die Kosten für den digitalen Arztbesuch über diese Plattform, alle anderen Patienten müssen aktuell aus eigener Tasche zahlen.
Künstliche Intelligenz übernimmt Diagnoseleistung
Den Arzt aus der Ferne zu konsultieren gehört somit zunehmend zur Normalität. Doch auch der Faktor Mensch als zentrale Kompetenz im Medizinbereich schwindet – immer häufiger wird die Diagnoseleistung künstlicher statt menschlicher Intelligenz überlassen. So arbeiten Wissenschaftler an einer App, die Erbkrankheiten an der Form des Gesichtes erkennt. Mithilfe von Deep-Learning-Algorithmen wird die medizinische Bildauswertung auch bei der Erkennung von Tumoren beispielweise beim Mammografiescreening immer treffsicherer. Zuweilen übertreffen KI-Diagnosen hinsichtlich ihrer Präzision schon heute jene eines Arztes.
Auch eine Technologie, die wir alle tagtäglich mit uns herumtragen, kommt immer stärker auch für unsere Gesundheit zum Einsatz: Unser Telefon. Mithilfe spezieller Anwendungen lässt sich bereits heute das Smartphone dazu nutzen, eine Überdosierung mit Opiaten zu diagnostizieren, indem es Veränderungen in der Atemfrequenz erkennt. Wissenschaftler vom Fraunhofer-Institut haben ein smartes Implantat entwickelt, mit dem Glaukom-Patienten zukünftig ihren Augeninnendruck über eine App selbst im Blick behalten können. Die Anwendungsmöglichkeiten sind quasi unbegrenzt – mithilfe kleiner und zumeist nicht einmal teurer Zusatzgeräte kann das Smartphone ein EKG aufzeichnen, den Blutdruck messen, den Atemalkoholgehalt bestimmten oder sogar eine DNA-Analyse erstellen.